Senior (83) überfährt Mann – und merkt es nicht

Auf der A1 wurde im April 2023 ein Mann getötet, der nach einem Unfall helfen wollte. Ein Beteiligter stand nun vor Gericht – und wurde entlastet.

Das Wichtigste in Kürze
- Vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wurde ein heute 83-Jähriger freigesprochen.
- Er hatte nach einem Unfall auf der A1 einen bereits schwer verletzten Mann erneut erfasst.
- Das Opfer hatte bei einem vorherigen Unfall auf der Autobahn helfen wollen.
Im April 2023 starb ein 30-jähriger Mann, als er auf der A1 bei Winterthur-Töss nach einem Unfall helfen wollte.
Er hielt auf dem Pannenstreifen und wurde danach selbst von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Kurze Zeit später erlag er im Spital seinen Verletzungen.
Nun musste sich ein heute 83-jähriger Mann vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Der Vorwurf unter anderem: fahrlässige Körperverletzung.
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Das 30-jährige Unfallopfer war an jenem schicksalhaften April-Abend von der A1 über die Leitplanke auf die Zürcherstrasse geschleudert worden.
Dort erfasste der 83-Jährige mit seinem Mercedes den bereits schwer verletzten Mann abermals.
Senior spürt Schlag an Vorderrad – denkt aber nicht an Unfall
Dass er einen Mann überfahren hat, habe der Senior nicht gemerkt, gab er laut «Landbote» vor Gericht an.
Die Sicht sei schlecht gewesen und es habe sehr stark geregnet. Einen Schlag am Vorderrad habe er zwar gespürt, dabei aber an einen Randstein gedacht. Da das Auto normal weiterfuhr, wurde er zunächst nicht stutzig.

Erst später las er in der Zeitung von dem Unfall. Danach standen auch schon Polizisten vor der Tür. Sie hatten eine Radkappe des Mercedes an der Unfallstelle gefunden.
«Das war ein grosser Schock für mich», sagte der Senior vor Gericht.
Gericht: Fahrer hätte aufmerksamer sein müssen
Dieses entschied laut «Landbote» im Grossen und Ganzen zugunsten des Angeklagten. Das 30 Jahre alte Unfallopfer habe seine tödlichen Verletzungen gemäss Gutachten bereits beim ersten Zusammenprall auf der A1 erlitten.
Eine zusätzliche Verletzung sei somit nicht feststellbar, argumentierte die Verteidigung. Den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den 83-Jährigen liess das Gericht daraufhin auch fallen.
Verurteilt wurde der Senior jedoch wegen fahrlässiger grober Verkehrsregelverletzung sowie pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall. Er hätte trotz widriger Sichtverhältnisse aufmerksamer sein müssen.
Der Richter verhängte eine bedingte Geldstrafe von 2550 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Die Geldstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.