Rimoldi zieht Zürcher Urteil wegen Hitlervergleichs weiter

Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi zieht das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts wegen Verleumdung ans Obergericht weiter. Ende September 2025 war er in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt worden.

Dieses Urteil akzeptiere Mass-Voll nicht, teilte Nicolas Rimoldi am Dienstag mit.
Zum Verhängnis geworden war Rimoldi ein Post auf X, vormals Twitter, in dem er den früheren Juso-Präsidenten Nicola Siegrist mit den Nazis in Verbindung brachte. Hitler sei Siegrists Vorbild, schrieb Rimoldi.
Rimoldi ahnte bereits während der Befragung, dass Hitler-Vergleiche strafrechtlich relevant sein können. «Dass Herr Siegrist Hitler als Vorbild haben soll, nehme ich zurück. Da war ich ungenau», sagte er deshalb. Geholfen hat ihm dies nicht.
Das Gericht kam zum Schluss, dass der Nazi-Vorwurf die Meinungsfreiheit überschritt und somit bestraft werden muss. Eine ganze Reihe anderer Beschimpfungen, darunter «Terrorist» und «Verfassungsfeind», hielt das Gericht jedoch nicht für strafbar.
Bei politischen Auseinandersetzungen sei Zurückhaltung angesagt, begründete dies der Richter.





