Stadt Zürich

Neben Cheminée! Mann räuchert Würste auf Wäscheständer

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Zürich 03.12.2024 - 09:25

Über zehn Tage hinweg räucherte ein 59-jähriger Schweizer in einem Schuppen im Zürcher Limmattal Würste auf einem Wäscheständer. Dabei kam es zu einem Brand.

Feuer Flamme
Der Mann löste mit seiner fahrlässigen Aktion ein Feuer aus. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Januar 2024 räucherte ein Mann in einem Schuppen Würste und löste damit ein Feuer aus.
  • Das Cheminée, das ohne Bewilligung installiert wurde, führte zur Entzündung der Holzwand.
  • Der 59-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.

Ein 59-jähriger Schweizer wurde kürzlich per Strafbefehl wegen fahrlässiger Brandverursachung verurteilt. Im Januar 2024 räucherte er in einem Schuppen im Zürcher Limmattal Würste. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, tat er dies auf einem Wascheständer!

Die Holzwand direkt neben dem Cheminée fing deshalb Feuer, nachdem dieses schon Jahrzehnte zuvor ohne Bewilligung installiert worden war. Laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland stellte das Cheminée seit Jahren eine latente Brandgefahr dar.

Würste grillen
Der Mann räucherte Würste nicht «klassisch» auf einem Grill, sondern auf einem Wäscheständer. (Symbolbild) - pexels

Die Feuerwehr wurde am 5. Januar dieses Jahres wegen einer Rauchmeldung erstmals alarmiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits festgestellt, dass im Schuppen Fleisch geräuchert wurde. Ein Eingreifen sei nicht nötig gewesen.

Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen

Eine Woche später erhielt die Feuerwehr erneut einen Alarm. Diesmal brannten eine Wand und die Decke des Schuppens.

Der Beschuldigte hatte das Cheminée über zehn Tage lang betrieben, um Würste auf dem benachbarten Wäscheständer zu räuchern. Die übermässige Hitzeentwicklung führte zu einem Glimmbrand in der Wandtäferung. Dieser entwickelte sich schliesslich zu einer offenen Flamme.

Grillst du gerne?

Die Höhe des Schadens wurde im rechtskräftigen Strafbefehl nicht angegeben. Laut «NZZ» unter Berufung auf das darin enthaltene Urteil erhielt der Mann eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 9000 Franken. Zudem muss er 1000 Franken Busse zahlen. Darüber hinaus werden auch noch 800 Franken Gebühren fällig.

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