Missglückter Brand an Zürcher Synagoge war «nur Theater»

«Ich bin kein Antisemit», hat der 34-jährige Beschuldigte am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich betont. Er habe keine Synagoge anzünden wollen. Auslöser für die Aktion sei seine paranoide Schizophrenie gewesen, verursacht durch Cannabiskonsum.

Er sei an diesem Tag, der Street Parade im Jahr 2024, in einem desolaten Zustand gewesen, sagte der Schreiner bei der Befragung. Wegen dem Kiffen litt er unter Verfolgungswahn und glaubte, er sei auf einer Mission, um die Menschheit vor Bösem zu bewahren.
An der Street Parade erzählte ihm offenbar ein unbekannter Mann, dass «diese Leute» am Schabbat Kinder quälen würden. «Da wollte ich meinen Überwachern etwas bieten, ein Theater.» Er tränkte Werbeprospekte mit etwa sieben Dezilitern Benzin und legte das Papier, verpackt in eine Papiertüte, vor die Holztüre der Synagoge.
Er bestreitet jedoch, dass er das Papier wirklich anzünden wollte. «Ich hätte das ohne Weiteres machen können, aber ich wollte nicht.» Der Staatsanwalt war anderer Meinung. «Er wollte dieses Feuer entfachen», sagte er. Aber es sei ihm nicht gelungen. Es sei aber ohnehin klar, dass die getränkten Werbeflyer nicht gereicht hätten, die massive Türe in Brand zu setzen.
Vor Gericht bat der Schreiner um Entschuldigung. Er habe diesen Leuten Angst gemacht. Dabei seien diese ja gar nicht schuld am Gaza-Krieg und «wollen nur friedlich ihr Leben leben».
Der Staatsanwalt fordert wegen Schuldunfähigkeit keine normale Strafe wegen versuchter Brandstiftung, sondern eine stationäre Massnahme, also eine längerfristige Therapie in einer Institution.
Die Anwältin des Beschuldigten hält hingegen eine ambulante Therapie für ausreichend. Der 34-Jährige hörte inzwischen mit Kiffen auf und nimmt Neuroleptika gegen seine Schizophrenie. Zudem geht er regelmässig zu einer Psychiaterin.
«Ich war die meiste Zeit meines Lebens normal im Kopf», betonte der Beschuldigte. «Ich bin positiv gestimmt, dass ich das hinter mir lassen kann, wenn ich keine Drogen konsumiere.»
Das Bezirksgericht Zürich eröffnet das Urteil um 14:30 Uhr.





