Jugendlicher Judenangreifer steht in Dielsdorf ZH vor Gericht

Ein damals 15-Jähriger attackierte 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden fast tödlich. Nun muss er sich vor dem Jugendgericht in Dielsdorf ZH verantworten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Jugendliche radikalisierte sich online und wollte sich laut Anklage an Juden «rächen».
- Er verletzte sein Opfer mit einem Messer 17 Mal an Kopf, Hals und Körper.
- Die Jugendanwaltschaft fordert ein Jahr Freiheitsentzug sowie Schutzmassnahmen.
Im März 2024 hatte ein damals 15-jähriger Jugendlicher in Zürich einen orthodoxen Juden mit einem Messer attackiert und beinahe getötet. Für den antisemitisch motivierten Angriff muss er sich am heutigen Mittwoch vor dem Jugendgericht in Diesldorf ZH verantworten.
Der Beschuldigte habe mehrfach versucht, vorsätzlich einen Menschen zu töten, wobei er besonders skrupellos handelte und sein Beweggrund, Zweck und Ausführung besonders verwerflich waren, hiess es in der Anklageschrift der Jugendanwaltschaft.
Diese wirft dem Schweizer mit tunesischen Wurzeln mehrfachen versuchten Mord vor. Weitere Vorwürfe betreffen unter anderem die Unterstützung einer kriminellen Organisation und Aufruf zu Diskriminierung und Hass.
Freiheitsentzug von einem Jahr gefordert
Die Jugendanwaltschaft beantragt eine Bestrafung mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr und fordert zudem verschiedene Schutzmassnahmen wie persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und Unterbringung. Die bereits erstandene Haft von 31 Tagen sowie die angeordneten stationären Schutzmassnahmen sollen ihm angerechnet werden.
Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass für Jugendliche über 15 Jahre, die ein Vergehen oder Verbrechen begehen, ein Freiheitsentzug von einem Tag bis zu einem Jahr ausgesprochen werden kann. Bei über 16-Jährigen beträgt die maximale Dauer vier Jahre.

Der Beschuldigte soll sich in Internetforen radikalisiert und sich zum «Islamischen Staat» bekannt haben. Er wollte sich laut Anklage «an den Juden für deren angebliche Gräueltaten an Muslimen auf der ganzen Welt rächen» und Menschen dieser Religionszugehörigkeit mit «eigenen Händen töten».
Teenager bereitete sich Wochen auf die Tat vor
So bereitete sich der damals 15-Jährige seit Tagen und Wochen auf die Tat vor. «Sein Bestreben war, so viele Juden wie möglich zu töten», heisst es in der Anklageschrift. Nachdem ihm der Bau eines Sprengsatzes zu kompliziert war, besorgte er sich am Vorabend der Tat ein «Steakmesser mit Wellenschliff», welches er zur Tötung von Juden zu verwenden plante, wie es weiter heisst.
Am 2. März um 00.16 Uhr soll der Jugendliche auf einem sozialen Netzwerk seinen Plan, Juden zu töten, öffentlich angekündigt haben. Dies, indem er das Bild eines in vier Teile geschnittenen Brotes, unterlegt mit dem arabischen Schriftzug «Bald, insh'Allah», hochlud.

Gegen 21 Uhr begab sich der Jugendliche schliesslich zu einer Synagoge in der Stadt Zürich. Dabei verbreitete er laut Anklage online ein Pamphlet, eine Videobotschaft, worin er Hass gegen Juden und Christen schürte und seine radikale IS-Ideologie verbreitete und zu Gewalt aufrief.
Dann startete er einen Livestream, damit laut Anklage «die Welt die Taten online mitverfolgen konnte». Er stieg die Treppe zum Frauen-Eingang der Synagoge hoch. Doch die Eingangstüre war geschlossen. Verärgert sprach er zu seinem Livestream-Publikum: «Ach, so ein Mist. Ich suche einfach irgendeinen. Egal, wen ich auf der Strasse sehe.»
Und so traf er kurze Zeit später auf sein späteres Opfer – einen orthodoxen Juden, der zu Fuss auf dem Weg zu seiner Familie war. Dabei fiel ihn der Beschuldigte mit ausgestrecktem Messer von hinten an und stach auf ihn ein – auf Kopf und Hals.
Opfer versuchte zu flüchten
Das Opfer versuchte zu flüchten, der Jugendliche stach immer weiter auf den Mann ein. Insgesamt fügte der Täter dem Opfer laut Anklage 17 Stich- und Schnittverletzungen am ganzen Körper zu. Passanten gelang es schliesslich, den Angreifer zu überwältigen, bis die Polizei eintraf.
Die Attacke des 15-Jährigen hatte in der Politik bestürzte Reaktionen ausgelöst. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) forderte die Ausbürgerung des Angreifers.

Der Gerichtsprozess findet am 1. Juli in Dielsdorf statt, weil der Jugendliche zum Tatzeitpunkt im Zürcher Unterland lebte. Das Urteil soll voraussichtlich am 7. Juli eröffnet werden.
Weil es sich beim Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt, ist die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugelassen. Akkreditierte Medienvertreterinnen und -vertreter sind zur Einvernahme zur Sache und zur Urteilseröffnung zu Schuldspruch und Strafe zugelassen.








