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    Zürich: GC-Hool schlägt FCZ-Fan Wodka-Flasche über Kopf

    Marten Jansen
    Marten Jansen

    Zürich,

    Ein heute 22-jähriger GC-Hooligan wurde für eine Attacke auf einen FCZ-Fan zu 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zu milde, sagt der Staatsanwalt.

    Hooligan
    Hooligan (Symbolbild). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein 22-Jähriger wurde zu 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
    • 2020 griff er einen FCZ-Fan tätlich an, schlug ihm eine Wodka-Flasche auf den Kopf.
    • Die Staatsanwaltschaft forderte eine deutlich höhere Strafe.

    Am einem Samstagabend des Juni 2020 attackierte ein damals 19-jähriger Aargauer einen Fan des FC Zürich aufgrund seiner Klub-Symbole. Wie die «NZZ» berichtet, wurde der Angreifer dem gewaltbereiten Spektrum der kontrahierenden GC-Anhängerschaft zugerechnet. Neben Faustschlägen und Tritten schlug der GC-Hooligan auch mit einer Wodka-Flasche nach dem Kopf des Opfers.

    Lange Polizeiakte als damals 19-Jähriger

    Nun wurde der heute 22-Jährige Täter wegen der Vorkommnisse zu 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft. Auch unter den Gesichtspunkten zahlreicher weiterer Gewalt- und Drogendelikte forderte sie 36 Monate Freiheitsstrafe. Davon seien 12 Monate unbedingt zu verbüssen gewesen.

    In der Vergangenheit wurde der Verurteilte bereits aktenkundig wegen eines gewalttätigen Überfalls in einer Wohnung. Bei Hausdurchsuchungen wurden unter anderem 360 Gramm Marihuana und ein nicht registrierter Karabiner gefunden, er sass mehrfach in U-Haft.

    Vielzahl an Anklagepunkten

    In das Urteil spielte auch, dass das Opfer und dessen Gesellschaft an dem betreffenden Abend von dem Täter beraubt wurden. Der Aargauer hatte hierbei Unterstützung durch eine Gruppe junger Männer.

    Insgesamt schuldig gesprochen wurde der Angeklagte vom Bezirksgericht Zürich in einer Vielzahl an Punkten: Raub, einfache Körperverletzung, mehrfacher Hausfriedensbruch, Gehilfenschaft zu Vergehen des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe und weiterer Delikte.

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