Stadt Zürich

Frau steht nach Brandattacke auf Ehemann vor Zürcher Obergericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eine 51-jährige Schweizerin muss sich am Montag vor dem Zürcher Obergericht wegen einer Brandattacke verantworten. Sie hatte ihren Ehemann mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet. Zuvor war sie für schuldunfähig erklärt worden.

Eine 51-jährige Frau muss sich am Montagnachmittag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Sie soll ihren Ehemann mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. (Symbolbild)
Eine 51-jährige Frau muss sich am Montagnachmittag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Sie soll ihren Ehemann mit Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Uster, hatte die Frau im Februar 2025 wegen versuchten Mordes und Brandstiftung zwar schuldig gesprochen, sie jedoch wegen einer schweren psychischen Störung für schuldunfähig erklärt. Sie wurde deshalb nicht bestraft.

Das Bezirksgericht ordnete damals jedoch eine stationäre therapeutische Massnahme an. Ein Gutachten attestierte der Frau eine paranoide Schizophrenie. Laut Gutachter war sie zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht ihrer Tat einzusehen.

Die Verteidigung der Frau plädierte auf versuchten Totschlag und machte geltend, ihre Mandantin habe aus einer tiefen Verzweiflung und seelischen Belastung heraus gehandelt. Die Frau selbst gab an, sich von ihrem Ehemann jahrelang unterdrückt gefühlt zu haben, wofür das Gericht jedoch keine Beweise fand.

Der folgenschwere Vorfall ereignete sich im August 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Fällanden. Während ihr Ehemann im Bett lag, übergoss ihn die Frau mit Brandbeschleuniger und zündete ihn mit einer Kerze an. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verbrennungen auf über 30 Prozent der Haut und kämpfte wochenlang um sein Leben.

Das Bezirksgericht stufte das Vorgehen als besonders skrupellos und heimtückisch ein. Neben der therapeutischen Massnahme wurde die Frau dazu verpflichtet, ihrem Ehemann eine Genugtuung von 10'000 Franken zu zahlen.

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