Eltern koksen – Tochter (1) kriegt Reste der Drogen ab

Redaktion
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Winterthur Stadt 10.01.2024 - 11:45

Bei einem einjährigen Mädchen in Zürich wurden im Urin Spuren von Kokain nachgewiesen. Die Schuld dabei tragen die Eltern – sie wurden nun zu Bussen verurteilt.

Kokain Drogen
Die Eltern haben bei der Aufbewahrung der Drogen zu wenig aufgepasst. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem einjährigen Mädchen im Kanton Zürich wurden Spuren von Kokain im Urin entdeckt.
  • Dessen Eltern hatten die Drogen konsumiert.
  • Sie wurden wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt.

Im Zürcher Unterland wurden die Eltern eines einjährigen Mädchens verurteilt. Der Grund? Ihr Kind hatte Spuren von Kokain im Urin.

Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wurden die Eltern gebüsst. Konkret wurden sie wegen Vernachlässigung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Drogenkonsums verurteilt, wie die «NZZ» berichtet.

Kauf von Drogen für den Eigenbedarf

Im Oktober 2022 konsumierte die 39-jährige Mutter gemäss Strafbefehl zwei Linien Kokain in ihrem Badezimmer. Die Drogen erwarb sie zum Eigenbedarf zu einem Preis von 100 Franken pro Gramm.

An demselben Tag führte ein nicht näher erläuterter Vorfall zu einem Polizeieinsatz in der Wohnung. Die Kantonspolizei stellte fest, dass das Paar Kokain konsumiert hatte und entdeckte leere Verpackungen der Drogen in der Wohnung.

Spuren von Kokain im Urin des Kindes

Daraufhin wurde sofort eine medizinische Untersuchung des Kleinkindes veranlasst. Die Untersuchung wies auf: Das Mädchen hatte Spuren von Kokain im Urin.

Gemäss Strafbefehl sei die eingenommene Menge der Droge unbekannt. Über die Konzentration des Kokains gibt er keine Auskunft. Glücklicherweise hatte dies keine gesundheitlichen Folgen für das Mädchen.

Laut Strafbefehl haben die Eltern offensichtlich nicht genug Wert auf die sichere Lagerung des Kokains gelegt. Dadurch konnte es passieren, dass das Kind Reste davon zu sich nahm. Das Kind hätte zu keiner Zeit mit dem konsumierten Rauschgift oder dessen Rückständen in Berührung kommen dürfen.

Strafgeld im Wert von 2800 Franken

Für die Eltern gibt es keinen Eintrag im Strafregister, jedoch beträgt das Strafgeld insgesamt 2800 Franken. Sie müssen jeweils 1000 Franken Strafe und 400 Franken Gebühren zahlen.

Die Strafbefehle wurden nicht angefochten und sind rechtskräftig. Weiter geht jedoch nicht daraus hervor, ob es noch andere behördliche Konsequenzen gab.

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