Stadt Zürich

Bezirksgericht Zürich verhängt 17 Jahre für Frauenmörder

Keystone-SDA
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Zürich,

Der 27-Jährige, der im Januar 2022 in Zürich Frau mit zahlreichen Messerstichen getötet hat, wird mit 17 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Das Bezirksgericht Zürich ordnete am Freitag zudem eine ambulante Massnahme und 15 Jahre Landesverweisung für den Rumänen an.

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Der 27-Jährige, der im Januar 2022 in Zürich Frau mit zahlreichen Messerstichen getötet hat, wird mit 17 Jahren Freiheitsentzug bestraft. (Symbolbild) - keystone

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte 18 Jahre Freiheitsentzug beantragt, der Verteidiger maximal 14 Jahre.

In der mündlichen Urteilsbegründung sprach der vorsitzende Richter von einer «sehr brutalen Tat an einer schlafenden Frau», die nicht anders denn als Mord eingestuft werden könne. Der Beschuldigte habe einen eigentlichen Vernichtungswillen gezeigt, sein Verschulden wiege sehr schwer.

In der Verhandlung vom Vormittag war die Steuerungsfähigkeit des Mannes zur Tatzeit diskutiert worden. Diese stufte nun das Gericht als mittelgradig eingeschränkt ein, aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur. Diese hänge mit seiner schwierigen Jugend zusammen, aber auch mit seinem Alkohol- und Drogenkonsum.

Der Gutachter hatte unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine emotionale Instabilität festgestellt. Zudem erkannte er ein erhöhtes Risiko für künftige schwere Gewaltdelikte.

Zugunsten des Beschuldigten berücksichtigte das Gericht, dass dieser die Bluttat von Anfang an zugegeben hatte. Zu seinen Lasten wertete es drei Vorstrafen wegen kleinerer Delikte wie Diebstahl.

Am Gericht trug der Beschuldigte eine helle Trainerhose und ein dunkles, kurzärmliges T-Shirt. Dieses gab die muskulösen Arme frei, die gezeichnet sind von zahlreiche Narben von Schnittverletzungen. Laut Verteidiger fügte er sich diese und viele weitere im Laufe seines Lebens selbst zu.

Er schilderte, wie es zur Tat gekommen war: Nach einer durchzechten Nacht ging er in die Wohnung der Frau, mit der er seit acht Monaten lebte. Nachdem sie ein Verhältnis mit einem anderen Mann eingeräumt hatte, sass er noch am Tisch, während sie einschlief. Er habe traurige rumänische Musik gehört, an sein Leben gedacht und sich ausgenutzt gefühlt.

Er nahm ein Küchenmesser, verwarf jedoch den Gedanken, die Frau zu töten. Aber «irgendwann kam Adrenalin», sagte er. Er packte das Messer und stach auf die schlafende 54-Jährige ein. Als es ihm aus der Hand fiel, machte er mit einem anderen weiter, bis dessen Klinge brach. Am Ende schlug er noch mit einem Wallholz zu. Nach der Tat flüchtete er, nahm den nächsten Zug nach Graz (A).

Der Beschuldigte war in Rumänien in einem Milieu von Alkohol, Gewalt, Missbrauch und Prostitution aufgewachsen. Die Schule besuchte er grade mal fünf Jahre. Einen Beruf hat er nie erlernt.

Er und das Opfer von Zürich kannten sich schon lange. Früher sei sie die Freundin seines Bruders gewesen, der sich prostituierte, wie er selbst später auch, sagte er. Als er 13 oder 14 gewesen sei, habe die 30 Jahre ältere Frau erstmals mit ihm Sex gehabt, und dann immer wieder. Das sei ihm zuwider gewesen.

Jahre später, als seine Ehe mit einer anderen Frau, Mutter seiner zwei Söhne, in die Brüche gegangen war, nahm sie ihn in Zürich auf. Acht Monate lebten sie zusammen, es sei «eine perfekte Zeit» gewesen. Aber dann kam es zur Bluttat am 23. Januar 2022.

In Graz tötete der Mann zwei Wochen später auf ähnliche Weise eine weitere Frau. Kurz darauf wurde er festgenommen. Er ist bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe sowie Einweisung in eine geschlossene Anstalt.

Erst nach Verbüssung der Strafe in Österreich kann er jene in der Schweiz antreten. Wann das sein werde, wisse man noch nicht, erklärte der Richter auf eine Frage des Beschuldigten. Für den Prozess in Zürich hatten die österreichischen Behörden ihn vorübergehend an die Schweiz überstellt. Kommende Woche werde er zurückgebracht, sagte der Richter.

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