Stadt Zürich

Verteidigerin von Chauffeur fordert vor Zürcher Gericht Freispruch

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Zürich,

Die Verteidigerin des 64-jährigen Flixbus-Fahrers beantragte vor dem Zürcher Obergericht seinen Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

Gericht
Vor dem Zürcher Obergericht beantragte die Verteidigerin des 64-jährigen Flixbus-Fahrers dessen Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. (Archivbild) - keystone

Der 64-jährige Flixbus-Fahrer, der 2018 in Zürich einen Unfall mit zwei Toten verursachte, soll vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen werden. Dies hat seine Verteidigerin vor dem Zürcher Obergericht beantragt.

«Der Unfall ist für alle Beteiligten eine Tragödie», sagte die Anwältin des Chauffeurs zu Beginn ihres Plädoyers. Der Beschuldigte selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend. Das Gericht hatte den in Italien lebenden Mann aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme dispensiert.

Er sass am Steuer des Flixbus-Reisecars, dessen Fahrt nach Zürich am 16. Dezember 2018 gegen 4 Uhr morgens mit einem schweren Unfall endete. Der Chauffeur war mit dem Bus in die Betonmauer am Ende des Autobahnstücks auf der Sihlhochstrasse gekracht. Dabei starben zwei Personen, über 40 wurden verletzt, drei davon schwer.

Rätsel um ertrunkene Frau aus verunglücktem Bus

Eines der beiden Todesopfer, eine Frau, wurde nach dem Unfall leblos in der Sihl aufgefunden. Sie war ertrunken. Warum sie in den Fluss fiel, konnte nicht geklärt werden. Laut der Verteidigerin wurde die Frau bei dem Unfall jedoch nicht aus dem Bus geschleudert. Sie könnte demnach auch ausgestiegen und aus ungeklärten Gründen von der Brücke gestürzt sein.

«Man kann doch niemanden wegen fahrlässiger Tötung verurteilen, ohne genau zu wissen, was überhaupt passiert ist», argumentierte die Anwältin. Der zuständige Staatsanwalt sah dies anders: Selbst wenn die Frau erst nach dem Unfall in die Sihl gestürzt sein sollte, wäre der Busfahrer kausal verantwortlich, da es ohne den von ihm verursachten Unfall nicht dazu gekommen wäre.

Beim zweiten Todesopfer, dem Beifahrer, war laut der Verteidigerin unklar, inwiefern seine Vorerkrankungen zu seinem Tod im Spital rund zwei Wochen nach dem Unfall beitrugen. Auch diesen Todesfall könne man nicht einfach dem Beschuldigten anrechnen.

Die Anwältin kritisiert ausserdem die angeblich schlechte Signalisation der gefährlichen Stelle auf der Sihlhochbrücke. Erst nach dem Unfall sei diese verbessert worden. So wurden beispielsweise Betonelemente aufgestellt, die das Befahren des Stummels verhindern sollen.

30 Kilometer pro Stunde bei Schnee und schlechter Sicht

Die Vorinstanz begründete ihr Urteil unter anderem mit einem Gutachten, das die maximal zulässige Geschwindigkeit aufgrund der schlechten Strassen- und Sichtverhältnisse errechnete. Auf schneebedeckter Strasse bei schlechter Sicht wären demnach 30 Kilometer pro Stunde angemessen gewesen.

Der Reisecar war jedoch gemäss Fahrtenschreiber mit 68 km/h unterwegs, also mehr als doppelt so schnell. Die Verteidigerin stellte die Berechnungen des Gutachtens infrage und kam auf 45 bis 60 Kilometer pro Stunde, die zulässig gewesen seien. Die Tempoüberschreitung sei also gar nicht so hoch gewesen.

Der Staatsanwalt beantragte hingegen eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils. «Nicht die Unfallörtlichkeit war extrem gefährlich, sondern die Fahrweise des Beschuldigten», sagte er.

Unfall durch massiv überhöhte Geschwindigkeit

Er habe seine Geschwindigkeit in absolut krasser Art und Weise nicht den Verhältnissen angepasst, deshalb sei es zu dem Unfall gekommen. Er hätte nur so schnell fahren dürfen, dass er auf Sicht hätte anhalten können. Stattdessen prallte er auf der rutschigen Fahrbahn mit fast 50 Kilometern pro Stunde frontal in die Betonmauer am Ende des Autobahnstücks.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Beschuldigten im vergangenen Dezember wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Das Obergericht will sein Urteil noch am Freitag bekannt geben.

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