Stadt Zürich

Tödlicher Busunfall: Fahrer muss sich vor Obergericht verantworten

Keystone-SDA
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Zürich,

Heute steht der Flixbus-Fahrer des tödlichen Unfalls von 2018 in Zürich vor dem Obergericht – zwei Menschen starben, Dutzende wurden verletzt.

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Der Flixbus-Fahrer des Zürcher Busunglücks von 2018 muss sich heute vor dem Obergericht verantworten. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Buschauffeur steht wegen eines tödlichen Unfalls von 2018 vor dem Obergericht.
  • Er wurde 2024 zu 24 Monaten bedingt verurteilt und legte dagegen Berufung ein.
  • Die Verteidigung sieht unklare Abläufe und eine gefährliche Stelle als Hauptursachen.

Ein 64-jähriger Italiener muss sich am heutigen Freitag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er soll Schuld sein am Tod zweier Menschen beim Busunglück auf der Sihlhochstrasse im Dezember 2018.

Der Beschuldigte sass am Steuer des Reisecars, dessen Fahrt nach Zürich am 16. Dezember 2018 gegen 4 Uhr mit einem schweren Unfall endete. Der Chauffeur krachte mit dem Bus in die Betonmauer am Ende des Autobahnstummels der A3. Bei dem Unfall starben zwei Personen, über 40 wurden verletzt, drei davon schwer.

Flixbus
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Busfahrer 2024 zu 24 Monaten bedingt – dagegen legte er Berufung ein. (Symbolbild) - keystone

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Mann im Mai 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dagegen erhob der Italiener Berufung.

Laut Bezirksgericht zu schnell unterwegs

Laut dem Urteil des Bezirksgerichts war der Chauffeur bei schlechten Strassen- und Sichtverhältnissen viel zu schnell unterwegs. Und begann erst kurz vor dem Aufprall zu bremsen.

Bei dem Unfall wurde ein zweiter Chauffeur, der auf dem Beifahrersitz mitfuhr, eingeklemmt. Er starb später an den Folgen seiner Verletzungen im Krankenhaus. Eine 37-jährige Frau, die ebenfalls im Bus mitfuhr, fiel in die Sihl und ertrank.

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Die Verteidigerin des Chauffeurs führte in der Verhandlung vor dem Bezirksgericht aus, dass dieser nicht für den Tod der beiden Menschen sowie die Verletzungen dutzender Passagiere verantwortlich gemacht werden könne.

So sei beispielsweise unklar, wie die ertrunkene Frau in die Sihl geraten sei. Sie könne auch «nach dem Aussteigen von der Sihlhochbrücke gefallen» sein.

Die Schuld sah die Verteidigerin vielmehr bei den Behörden. Die Stelle auf der A3 sei extrem gefährlich. Erst nach dem Unfall wurden Betonelemente vor das Autobahn-Ende gestellt. Dies, obwohl dort bereits einige Jahre zuvor ein Lastwagen in die Sihl gefallen war.

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